Wer im deutschsprachigen Raum ein Nootropikum kauft, bekommt fast überall ähnliche Zutaten zu sehr unterschiedlichen Preisen und in sehr unterschiedlichen Mengen. Wir haben sechs Produkte aufgeschlüsselt und dabei nur das bewertet, was sich objektiv nachprüfen lässt.
Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Produkt in diesem Vergleich liegt Faktor sieben pro Tagesdosis. Die Zutatenlisten überschneiden sich dabei stark. Ginkgo biloba taucht in vier von sechs Produkten auf, Bacopa monnieri in drei, koreanischer Ginseng in drei. Der Preisunterschied erklärt sich also nicht durch exotische Rohstoffe, sondern durch Dosierung, Herstellungsstandard, Vertriebsweg und Markenaufbau.
Dieser Artikel stellt die Zusammensetzungen nebeneinander, rechnet den Preis auf die tägliche Verzehrmenge um und gleicht jede relevante Dosierung mit der Menge ab, die in den zugehörigen Humanstudien eingesetzt wurde. Was wir ausdrücklich nicht tun, ist eine Wirkung zu bewerten oder zu versprechen. Warum das so ist, steht gleich im nächsten Abschnitt.
Warum dieser Vergleich keine Wirkungsbewertung ist
Für die meisten Inhaltsstoffe in diesen Produkten gibt es in der Europäischen Union keine zugelassene gesundheitsbezogene Aussage. Das gilt für sämtliche Pflanzenextrakte, also für Ginkgo, Bacopa, Ginseng, Rhodiola, Ashwagandha und Löwenmähne. Es gilt ebenso für Phosphatidylserin, für Citicolin und für Acetyl-L-Carnitin. Zugelassen sind ausschließlich bestimmte Vitamine und Mineralstoffe, und auch dort nur in exakt festgelegtem Wortlaut.
Eine Aussage wie „verbessert das Gedächtnis“ oder „steigert die Konzentration“ darf in Deutschland niemand über ein Nahrungsergänzungsmittel treffen, unabhängig davon, wie die Studienlage aussieht. Ein Vergleich, der Produkte nach behaupteter Wirkung sortiert, wäre deshalb weder rechtlich zulässig noch fachlich sauber. Was sich dagegen sehr wohl vergleichen lässt, sind nachprüfbare Merkmale: Welche Mengen stehen deklariert auf der Packung, was kostet ein Tag, welche Herstellungsnachweise gibt es, und wie nah kommt eine Dosierung an das heran, was in Studien tatsächlich untersucht wurde.
Genau darauf beschränkt sich die Bewertung unten. Wenn Sie zuerst verstehen möchten, worüber wir hier überhaupt sprechen, hilft der Einstieg Nootropika und kognitive Leistung: die Grundlagen und die Einordnung Sind Nootropika sinnvoll?.
Die Bewertungskriterien im Detail
Methodik: Bewertet werden sieben Kriterien mit je einer Skala von 1 bis 5. Jedes Kriterium ist ausschließlich anhand öffentlich einsehbarer Anbieterangaben belegbar. Es gibt keine Gewichtung, die Gesamtpunktzahl ist die einfache Summe aus maximal 35 Punkten. Wo ein Anbieter zu einem Kriterium keine Angabe macht, vergeben wir 1 Punkt, weil der Leser in diesem Fall keine Information erhält. Das ist keine Unterstellung eines Mangels, sondern die Abbildung fehlender Transparenz.
1. Dosierungstransparenz
5 alle Inhaltsstoffe mit Einzelmenge pro Tagesdosis, inklusive Extraktverhältnis und Standardisierung · 4 alle Einzelmengen, Extraktangaben nur teilweise · 3 alle Einzelmengen, keine Extraktangaben · 2 Einzelmengen nur teilweise · 1 proprietäre Mischung ohne Einzelmengen
2. Studienkonformität der Dosierung
Verglichen wird die deklarierte Menge mit der Menge, die in verfügbaren Humanstudien eingesetzt wurde. 5 alle kognitiv relevanten Hauptwirkstoffe erreichen den Studienbereich · 4 die Mehrheit erreicht ihn · 3 etwa die Hälfte · 2 einzelne · 1 keiner. Stoffe ohne belastbare Referenzdosis werden als nicht erreicht gewertet und im Text benannt.
3. Preis pro Tagesdosis
5 unter 0,50 Euro · 4 0,50 bis 0,99 Euro · 3 1,00 bis 1,49 Euro · 2 1,50 bis 1,99 Euro · 1 ab 2,00 Euro. Grundlage ist immer die vom Anbieter genannte Tagesdosis und der reguläre Einzelpreis der kleinsten Packung, ohne Abo- und Mengenrabatte.
4. Transparenz zu Herkunft und Herstellung
5 Hersteller, Herstellungsland und Herstellungsstandard genannt · 4 zwei der drei Angaben · 3 eine der drei · 2 nur Firmensitz · 1 keine Angabe.
5. Verfügbarkeit unabhängiger Laboranalysen
5 chargenbezogene Analyse frei herunterladbar · 4 Analyse frei herunterladbar, ohne Chargenbezug · 3 Prüfung behauptet und Prüfumfang benannt, kein Dokument · 2 Prüfung nur behauptet oder auf Anfrage · 1 keine Angabe.
6. Regelkonformität der Werbeaussagen nach HCVO
5 ausschließlich zugelassene Angaben im vorgeschriebenen Wortlaut · 4 überwiegend zugelassene Angaben, einzelne unspezifische Formulierungen · 3 Mischung aus zugelassenen und nicht zugelassenen Angaben · 2 überwiegend nicht zugelassene Angaben · 1 nicht zugelassene Angaben mit zusätzlichem Bezug auf Krankheiten.
7. Zusatzstoffe und Füllstoffe
5 keine · 4 nur Kapselhülle · 3 Kapselhülle plus ein technischer Hilfsstoff · 2 mehrere technische Hilfsstoffe · 1 mehrere Hilfsstoffe plus Süßungsmittel, Aromen oder Farbstoffe, oder keine vollständige Deklaration.
Was ausdrücklich nicht bewertet wird: Wirkung, subjektive Erfahrungsberichte, Geschmack, Verpackungsdesign, Marketingqualität und die Frage, ob ein Produkt für eine bestimmte Person geeignet ist. Eine hohe Punktzahl bedeutet, dass ein Anbieter viel offenlegt und sauber dosiert, nicht, dass ein Produkt etwas bewirkt.
Die sechs Produkte auf einen Blick
| Vilgain Brain Booster | GymBeam FueFocus Drink | GymBeam FueBrain | Brainzyme FOCUS PRO | NutriBrain Nootropic | Biotikon Brain Booster | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anbieter | Vilgain s.r.o., Brno | GymBeam | GymBeam | Nutraceutical Logistics Global, Edinburgh | auf der Seite nicht genannt | Biotikon, Viernheim |
| Darreichungsform | Kapsel | Instantpulver | Kapsel | Kapsel | Kapsel | Kapsel |
| Packung | 90 Kapseln | 125 g | 60 Kapseln | 60 Kapseln | 60 Kapseln | 60 Kapseln |
| Tagesdosis | 2 Kapseln | 1 Portion à 5 g | 2 Kapseln | 2 Kapseln | 1 bis 2 Kapseln | 2 Kapseln |
| Portionen | 45 | 25 | 30 | 30 | 30 bis 60 | 30 |
| Preis | 16,99 €* | 20,95 € | 22,95 € | 31,75 € | 49,90 € | 79,90 € |
| Preis pro Tag | 0,38 €* | 0,84 € | 0,77 € | 1,06 € | 1,66 € | 2,66 € |
| Anzahl Wirkstoffe | 4 | 10 | 13 | 20 | 7 | 5 |
| Koffein | nein | nein | nein | über Guarana, Menge nicht ausgewiesen | 130 mg | nein |
| Pflanzenextrakte | ja | ja | ja | ja | ja | nein |
| Kundenbewertungen | 4,5 bis 4,6 bei 16 bzw. 133 Angaben | 4,7 bei 43 | 4,4 bei 146 | 4,7 bei 800 | keine | keine |
Die Bewertung im Überblick
Die folgenden Karten zeigen jedes Kriterium einzeln. Wer nur die Gesamtsumme liest, verliert genau die Information, auf die es ankommt, denn die Profile unterscheiden sich stärker als die Endpunktzahlen.
Vilgain Brain Booster
4 standardisierte Pflanzenextrakte, keine Vitamine, keine Zusatzstoffe
GymBeam FueBrain
13 Wirkstoffe, Kapsel, mit Laboranalysen zum Download
Biotikon Brain Booster
5 Wirkstoffe, keine Pflanzenextrakte, keine Zusatzstoffe in der Kapselfüllung
GymBeam FueFocus Drink
10 Wirkstoffe, koffeinfreies Instantpulver mit Aroma und Süßungsmittel
Brainzyme FOCUS PRO
20 Wirkstoffe, Pflanzenanteile als Äquivalentgewicht deklariert
NutriBrain Nootropic Brain Booster
7 Wirkstoffe, 130 mg Koffein, Marketplace-Angebot ohne Herstellerangabe
Produkt für Produkt: Zusammensetzung und Einordnung
Vilgain Brain Booster
| Inhaltsstoff pro 2 Kapseln | Menge |
|---|---|
| Gotu Kola 10:1 (Centella asiatica) | 400 mg |
| Bacopa monnieri, 50 % Bacoside | 300 mg |
| Koreanischer Ginseng, 80 % Ginsenoside | 100 mg |
| Ginkgo biloba, 23 % Flavone, 7 % Lactone | 60 mg |
Das schlankste Produkt im Feld und zugleich das transparenteste bei den Pflanzenextrakten. Extraktverhältnis und Standardisierung sind für jeden Inhaltsstoff angegeben, es gibt außer der Cellulosekapsel nichts weiter in der Kapsel. Die Bacopa-Dosis von 300 mg entspricht dem Bereich, der in der Metaanalyse von Kongkeaw und Kollegen ausgewertet wurde [1]. Ginkgo liegt mit 60 mg dagegen deutlich unter den 120 bis 240 mg, mit denen in den einschlägigen Studien gearbeitet wurde [3]. Der Anbieter begründet das auf der Produktseite selbst mit einer nationalen Höchstmengenregelung.
Auffällig ist die Ginsengangabe. Eine Standardisierung auf 80 Prozent Ginsenoside weicht sehr stark von den Extrakten ab, die in der Forschung üblicherweise eingesetzt werden. Ein direkter Vergleich mit Studiendosen ist deshalb hier nicht möglich, und wir werten den Stoff als nicht belegbar erreicht. Zur Herstellung nennt der Anbieter nur den Firmensitz. Ein Schwermetall-Labortest steht als PDF zum Download bereit.
Der Anbieter bewirbt das Produkt mit dem Versprechen, effektiver zu denken und sich besser zu konzentrieren, und ordnet jedem der vier Extrakte eine kognitive Wirkung zu. Solche Aussagen zu Pflanzenstoffen sind nach HCVO nicht zugelassen.
GymBeam FueBrain
| Inhaltsstoff pro 2 Kapseln | Menge |
|---|---|
| Bacopa Extrakt 150:1, davon Bacoside | 150 mg, davon 82,5 mg |
| Acetyl-L-Carnitin | 140 mg |
| Phosphatidylserin (aus Soja) | 140 mg |
| N-Acetyl-L-Tyrosin | 120 mg |
| Citicolin (CDP-Cholin) | 120 mg |
| Roter koreanischer Ginseng 30:1, davon Ginsenoside | 100 mg, davon 10 mg |
| Rhodiola rosea 200:1, davon Rosavin | 100 mg, davon 3 mg |
| Artischocken-Extrakt 10:1, davon Cynarin | 80 mg, davon 4 mg |
| Ginkgo biloba Extrakt 10:1 | 40 mg |
| DMAE-Bitartrat | 20 mg |
| Vitamin B6 | 7 mg (500 % NRV) |
| BioPerine Schwarzpfeffer 50:1 | 5 mg |
| Vitamin B12 | 25 µg (1000 % NRV) |
Die vollständigste Deklaration im Vergleich, inklusive Extraktverhältnis und Gehalt an Leitsubstanzen für jeden Pflanzenanteil. GymBeam stellt außerdem als einziger Anbieter im Feld Laborberichte zu Mikrobiologie und Schwermetallen aus zwei Jahrgängen zum Download bereit und gibt Deutschland als Prüfland an.
Bei den Mengen zeigt sich dann das Muster, das dieses Produktsegment prägt. Phosphatidylserin liegt mit 140 mg im unteren Bereich der in Studien untersuchten 100 bis 300 mg. Citicolin erreicht mit 120 mg dagegen weniger als die Hälfte der 250 bis 500 mg, die in kontrollierten Studien eingesetzt wurden [4]. Ginkgo liegt mit 40 mg weit unter dem Studienbereich, Acetyl-L-Carnitin mit 140 mg ebenfalls. Wer viele Wirkstoffe in eine Zweikapseldosis packt, muss zwangsläufig bei fast allen unter die Studienmenge gehen. Eine Kundenrückmeldung auf der Produktseite formuliert genau diesen Punkt und berichtet, die Menge pro Kapsel sei zu niedrig.
Der Anbieter bewirbt das Produkt mit den zugelassenen Angaben zu Vitamin B6 und B12 und umschreibt alle Pflanzenstoffe konsequent mit Formulierungen wie „wird in Verbindung gebracht mit“. Das ist erkennbar eine Vorsichtsstrategie, verlässt den Verbotsbereich der HCVO aber nicht zwingend, weil auch mittelbare Wirkzuschreibungen erfasst sind. In der Kapsel finden sich mit mikrokristalliner Cellulose und Magnesiumstearat zwei technische Hilfsstoffe. Das Produkt enthält Soja.
Biotikon Brain Booster
| Inhaltsstoff pro 2 Kapseln | Menge |
|---|---|
| Phospholipide aus Sonnenblumen, davon Phosphatidyl-L-Serin | 500 mg, davon 125 mg |
| Omega-3-Algenextrakt, davon DHA | 500 mg, davon 50 mg |
| Coenzym Q10 | 20 mg |
| Folsäure als 5-Methyltetrahydrofolat | 400 µg (200 % NRV) |
| Vitamin B12 als Methylcobalamin | 15 µg (600 % NRV) |
Das einzige Produkt im Vergleich ganz ohne Pflanzenextrakte und damit auch ohne den regulatorischen Graubereich, der alle anderen betrifft. Die Herstellungstransparenz ist die höchste im Feld: Hersteller, Produktionsstandort Deutschland sowie HACCP und ISO 9001 sind genannt. Die Kapselfüllung kommt ohne Trennmittel, Rieselhilfen und Füllstoffe aus, was der Anbieter zu einem eigenen Argument macht.
Beim Dosierungsabgleich fällt die DHA-Menge auf. Der zugelassene EU-Claim „DHA trägt zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei“ gilt erst ab einer Tagesaufnahme von 250 mg. Das Produkt liefert 50 mg, also ein Fünftel davon. Wer Omega-3 gezielt zuführen möchte, erreicht diese Menge über dieses Produkt nicht. Mehr dazu in unserem Beitrag zu Omega-3 und Gehirn. Coenzym Q10 liegt mit 20 mg ebenfalls deutlich unter den Mengen aus der Interventionsforschung. Phosphatidylserin erreicht mit 125 mg das untere Ende des untersuchten Bereichs, wobei es für diesen Stoff keinen zugelassenen EU-Claim gibt. Die EFSA hat die entsprechenden Anträge 2010 bewertet und die Belege als nicht ausreichend eingestuft [5].
Mit 2,66 Euro pro Tag ist das Produkt das mit Abstand teuerste im Vergleich. Zu Laboranalysen verweist der Anbieter auf Anfrage, öffentlich einsehbare Dokumente gibt es nicht. Beworben wird das Produkt mit einer Unterstützung der Leistungsfähigkeit des Gehirns. Diese Formulierung ist als gesundheitsbezogene Angabe nicht zugelassen. Die zulässigen Claims für Folat und Vitamin B12 führt die Produktseite in ihrem vorgeschriebenen Wortlaut nicht.
GymBeam FueFocus Drink
| Inhaltsstoff pro Portion (5 g) | Menge |
|---|---|
| Inositol | 1000 mg |
| Acetyl-L-Carnitin | 500 mg |
| Cholinbitartrat | 500 mg |
| Grüntee-Extrakt 15:1, davon L-Theanin | 500 mg, davon 100 mg |
| Löwenmähne-Extrakt 5:1 | 400 mg |
| Koreanischer Ginseng 10:1, davon Ginsenoside | 200 mg, davon 20 mg |
| KSM-66 Ashwagandha 12:1, davon Withanolide | 200 mg, davon 10 mg |
| Rhodiola rosea 5:1, davon Rosavine und Salidroside | 100 mg, davon 3 mg und 1 mg |
| Pantothensäure | 18 mg (300 % NRV) |
| BioPerine Schwarzpfeffer 50:1 | 1 mg |
Ein koffeinfreies Pulver, das sich als Alltagsgetränk positioniert. Die Deklaration ist vorbildlich detailliert. Der Punktabzug entsteht an anderer Stelle: Neben den Wirkstoffen enthält die Formel Siliciumdioxid, Zitronensäure, Aroma, Sucralose und Rote-Bete-Konzentrat. Das ist bei einem aromatisierten Getränkepulver technisch nachvollziehbar, unterscheidet es aber deutlich von den Kapselprodukten.
Die 100 mg L-Theanin entsprechen exakt der Menge aus der oft zitierten Studie von Kelly und Kollegen [2]. Dort wurde der Effekt auf Aufmerksamkeitsleistung allerdings in Kombination mit 50 mg Koffein beobachtet, und genau dieses Koffein fehlt hier bewusst. Wie eng die beiden Substanzen zusammenhängen, beschreiben wir in unserem Beitrag zu Koffein, Timing und Toleranz. Ashwagandha liegt mit 200 mg unter den 300 bis 600 mg der gängigen Studienprotokolle, siehe Ashwagandha, Stress und Kognition. Rhodiola erreicht mit 100 mg ebenfalls nicht die üblichen Prüfmengen, mehr dazu unter Rhodiola rosea und mentale Erschöpfung. Auch der Löwenmähne-Anteil bleibt unter den Mengen, mit denen in Humanstudien gearbeitet wurde, siehe Lion’s Mane.
Der Anbieter bewirbt das Produkt im Produkttitel mit dem korrekt zitierten Pantothensäure-Claim und zusätzlich mit einer Unterstützung der kognitiven Leistungsfähigkeit durch Ginseng. Die zweite Aussage ist nach HCVO nicht zugelassen.
Brainzyme FOCUS PRO
| Inhaltsstoff pro 2 Kapseln | Menge |
|---|---|
| Konzentrierte Matcha-Theanin-Mischung* | 350 mg |
| Guarana-Samen* | 330 mg |
| Cholin | 290 mg |
| Ginkgo biloba* | 240 mg |
| L-Tyrosin | 230 mg |
| Magnesium | 56 mg (15 % RM) |
| Piperin, Bromelain, Maca-Wurzel* | 21, 20 und 20 mg |
| Vitamin C | 16 mg (20 % RM) |
| Niacin, Vitamin D3, Zink, Pantothensäure, Bor | 8 mg NE, 10 µg, 3 mg, 3 mg, 3 mg |
| Vitamin B6, B1, Folat, Jod, B12 | 2,8 mg, 0,56 mg, 100 µg, 75 µg, 5 µg |
* Mit Sternchen markierte Pflanzenanteile gibt der Anbieter als Äquivalentgewicht an.
Hier liegt der wichtigste Fallstrick des gesamten Vergleichs. Brainzyme deklariert die Pflanzenanteile als Äquivalentgewicht, also umgerechnet auf die Menge Ausgangspflanze und nicht auf die Menge Extrakt. Die angegebenen 240 mg Ginkgo sind deshalb nicht mit den 40 mg Ginkgo-Extrakt 10:1 bei FueBrain oder den 60 mg standardisiertem Extrakt bei Vilgain vergleichbar. Wer die Milligrammzahlen unbesehen nebeneinanderlegt, zieht den falschen Schluss. Aus demselben Grund lässt sich nicht bestimmen, wie viel L-Theanin und wie viel Koffein tatsächlich in einer Tagesdosis stecken, weil beides in Sammelposten aufgeht.
Auf der Habenseite steht die Herstellungstransparenz. Hersteller, Produktionsland Schottland und ein GMP-Hinweis sind genannt. Öffentlich einsehbare Laborberichte gibt es dagegen nicht. Die Vitamine und Mineralstoffe sind sauber mit Referenzmengen ausgewiesen und erreichen durchweg die Schwellen, ab denen die zugelassenen EU-Claims verwendet werden dürfen.
Der Anbieter bewirbt das Produkt unter anderem mit starkem Fokus, acht Stunden mentaler Energie sowie einer Unterstützung von Gedächtnis und Dopamin. Diese Aussagen sind nach HCVO nicht zugelassen. Auf der Produktseite finden sich außerdem namentlich gekennzeichnete Empfehlungen von Ärztinnen, Ärzten und Therapeutinnen sowie die Angabe, ein sehr hoher Anteil der Kundschaft berichte über verbesserte Konzentration. Wir stellen das als Sachverhalt fest und bewerten es nicht, weil sich die Belastbarkeit solcher Empfehlungen von außen nicht prüfen lässt. Wie stark Erwartung allein die wahrgenommene Wirkung verschiebt, beschreiben wir in Placebo, Erwartung und Selbsttest.
NutriBrain Nootropic Brain Booster
| Inhaltsstoff pro 2 Kapseln | Menge |
|---|---|
| L-Tyrosin | 500 mg |
| L-Theanin | 260 mg |
| Bacopa monnieri | 250 mg |
| Koffein | 130 mg |
| Ginkgo biloba | 60 µg (Angabe des Anbieters) |
| Vitamin B6 | 4 mg |
| Vitamin B12 | 30 µg |
Das einzige Produkt im Vergleich mit ausgewiesenem Koffein. Die Kombination aus 260 mg L-Theanin und 130 mg Koffein liegt im Bereich, den die Forschung zu dieser Paarung tatsächlich untersucht hat, und ist damit der klarste Fall von Studienkonformität in diesem Feld [2]. Genau deshalb gehört aber auch die Warnung dazu: Zwei Kapseln entsprechen etwa der Koffeinmenge von anderthalb Tassen Filterkaffee. Wer das Produkt zusätzlich zu seinem üblichen Kaffeekonsum nimmt, kommt schnell in Bereiche, die Schlaf und Unruhe beeinflussen.
Bei der Ginkgo-Angabe von 60 Mikrogramm haben wir Zweifel. Eine solche Menge wäre um den Faktor tausend niedriger als alles, was in Studien eingesetzt wurde, und passt nicht zu den übrigen Mengen der Rezeptur. Wir geben die Angabe unverändert so wieder, wie der Anbieter sie macht, und korrigieren sie ausdrücklich nicht, weil uns keine Bestätigung vorliegt.
Die Produktseite nennt weder Hersteller noch Herstellungsland, führt keine vollständige Zutatenliste mit Zusatzstoffen und weist keine Laboranalysen aus. Das Produkt wird über einen Marketplace vertrieben, nicht von der Apotheke selbst. Zum Erhebungszeitpunkt lagen keine Kundenbewertungen vor. Beworben wird das Produkt als Konzentrations- und Gedächtnisunterstützung sowie mit einem Energie-Effekt ohne Nebenwirkungen von Koffein. Der Werbetext arbeitet durchgehend mit „kann“, was die nicht zugelassenen Wirkzuschreibungen rechtlich jedoch nicht heilt.
Was die Studienlage zu den häufigsten Inhaltsstoffen sagt
Für die Bewertung von Kriterium 2 haben wir für jeden kognitiv relevanten Inhaltsstoff geprüft, ob eine Humanstudie existiert, welche Dosis dort eingesetzt wurde und ob das Produkt diese Menge erreicht. Das Ergebnis in Kurzform.
| Inhaltsstoff | EU-Claim | Dosis in Studien | Im Vergleich enthalten |
|---|---|---|---|
| Bacopa monnieri | kein zugelassener Claim | 300 bis 450 mg standardisierter Extrakt, mindestens 12 Wochen [1] | Vilgain 300 mg, NutriBrain 250 mg, FueBrain 150 mg |
| L-Theanin | kein zugelassener Claim | 100 mg, in Kombination mit 50 mg Koffein [2] | NutriBrain 260 mg mit Koffein, FueFocus 100 mg ohne Koffein |
| Ginkgo biloba | kein zugelassener Claim | 120 bis 240 mg standardisierter Extrakt, Belege vor allem bei bestehender kognitiver Beeinträchtigung [3] | Vilgain 60 mg, FueBrain 40 mg, NutriBrain 60 µg, Brainzyme als Äquivalentgewicht |
| Citicolin | kein zugelassener Claim | 250 bis 500 mg täglich [4] | FueBrain 120 mg |
| Phosphatidylserin | Anträge von der EFSA nicht bestätigt [5] | 100 bis 300 mg täglich | Biotikon 125 mg, FueBrain 140 mg |
| DHA | zugelassen ab 250 mg pro Tag [6] | 250 mg für den Claim | Biotikon 50 mg |
| Pantothensäure | zugelassen [6] | Schwelle über Referenzmenge definiert | FueFocus 18 mg, Brainzyme 3 mg |
| Vitamin B6, B12, Folat, Zink, Jod, Magnesium | zugelassen [6] | Schwelle über Referenzmenge definiert | in FueBrain, Brainzyme, Biotikon und NutriBrain |
| Ashwagandha, Rhodiola, Löwenmähne, Gotu Kola, Ginseng | kein zugelassener Claim | uneinheitliche Protokolle, meist deutlich höhere Mengen | durchgehend unter den Studienmengen |
Zwei Muster ziehen sich durch den gesamten Vergleich. Erstens: Je mehr Wirkstoffe ein Produkt enthält, desto niedriger ist die Menge des einzelnen Stoffes. Eine Zweikapseldosis fasst rund ein Gramm Füllmasse, und wer darin zwanzig Positionen unterbringt, kann bei keiner davon eine Studiendosis erreichen. Zwanzig Wirkstoffe auf der Packung sind ein Verkaufsargument, aber kein Qualitätsmerkmal. Dieselbe Logik gilt für Kombinationspräparate insgesamt, was wir unter Stacks und Wechselwirkungen ausführlicher behandeln.
Zweitens: Die Evidenz für Ginkgo stammt überwiegend aus Untersuchungen an Menschen mit bereits bestehender kognitiver Beeinträchtigung. Auf gesunde Erwachsene lässt sich das nicht ohne Weiteres übertragen. Auch das deutet darauf hin, dass die Erwartung an solche Produkte in der Praxis oft höher ist, als es die Datenlage trägt. Eine ausführliche Abwägung dazu steht in Vorteile, Nachteile und Risiken.
Der rechtliche Rahmen: Was Anbieter sagen dürfen
Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel regelt die Health-Claims-Verordnung. Zugelassen ist nur, was in der Liste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 steht, und zwar in dem dort festgelegten Wortlaut oder einer gleichbedeutenden Formulierung [6]. Für den kognitiven Bereich sind das im Wesentlichen Erhaltungsaussagen zu Vitaminen und Mineralstoffen, etwa dass Pantothensäure zu einer normalen geistigen Leistung beiträgt oder dass Zink und Jod zu einer normalen kognitiven Funktion beitragen.
Für Pflanzenstoffe ist die Lage seit Jahren ungeklärt. Ein großer Teil der Anträge liegt bei der Europäischen Kommission unbearbeitet und wurde weder zugelassen noch abgelehnt. Der Europäische Gerichtshof hat dazu am 30. April 2025 in der Rechtssache C-386/23 entschieden [7]. Das Gericht stellte klar, dass die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung auch dann für Botanicals gelten, wenn die Prüfung noch läuft, und dass solche Angaben nur unter den Übergangsregelungen verwendet werden dürfen. Über die praktische Reichweite des Urteils wird in der Fachwelt weiterhin unterschiedlich geurteilt. Ein Teil der Kommentierung liest es als weitgehendes Verbot, ein anderer als Bestätigung der bisherigen Praxis für Angaben, die auf der sogenannten On-hold-Liste stehen und den allgemeinen Anforderungen genügen.
Für den Vergleich bedeutet das Folgendes. Fünf der sechs Produkte enthalten Pflanzenextrakte und bewerben sie mit kognitiven Zuschreibungen. Keine dieser Zuschreibungen ist ausdrücklich zugelassen. Das ist kein Vorwurf an einzelne Anbieter, sondern der Normalzustand einer Branche, die sich in einer regulatorischen Grauzone bewegt. Für Leserinnen und Leser folgt daraus vor allem eins: Eine Werbeaussage auf einer Produktseite ist kein Beleg für irgendetwas, auch dann nicht, wenn eine Studie danebensteht.
Was der Vergleich zeigt
Die höchste Punktzahl erreicht das Produkt mit den wenigsten Zutaten, der besten Deklaration und dem niedrigsten Preis, das zum Erhebungszeitpunkt allerdings nicht bestellbar war. Die niedrigste Punktzahl erreicht das Produkt, dessen Anbieter am wenigsten über sich selbst preisgibt. Dazwischen liegen vier Produkte mit sehr unterschiedlichen Stärken.
- Wer maximale Deklarationstiefe sucht, findet sie bei den beiden GymBeam-Produkten und bei Vilgain. Dort ist für jeden Pflanzenanteil das Extraktverhältnis und der Gehalt an Leitsubstanzen angegeben.
- Wer Wert auf nachprüfbare Herstellung legt, ist bei Biotikon und Brainzyme am besten aufgehoben, wobei nur GymBeam tatsächlich Laborberichte zum Herunterladen bereitstellt.
- Wer auf Zusatzstoffe achtet, kommt an Biotikon und Vilgain nicht vorbei. Beim aromatisierten Getränkepulver ist das Gegenteil der Fall.
- Wer eine studiennahe Dosierung will, wird bei Kombipräparaten grundsätzlich nicht fündig. Einzelstoffe in ausreichender Menge sind für dieses Ziel der sinnvollere Weg.
Der wichtigste Befund ist der unspektakulärste. Kein Produkt in diesem Vergleich erreicht bei der Mehrheit seiner Inhaltsstoffe die Menge, mit der in Studien gearbeitet wurde. Der Preis sagt darüber nichts aus. Das teuerste Produkt schneidet bei der Studienkonformität nicht besser ab als das günstigste. Bezahlt wird in diesem Markt für Herstellungsstandard, Reinheit und Markenvertrauen, nicht für Dosierung.
Häufige Fragen
Welches Nootropikum ist das beste?
Diese Frage lässt sich nicht seriös beantworten, und wir versuchen es auch nicht. Bewertet wurden ausschließlich nachprüfbare Merkmale wie Deklaration, Preis und Herstellungstransparenz. Eine Aussage über Wirkung ist damit nicht verbunden und wäre für Nahrungsergänzungsmittel in der EU auch nicht zulässig.
Warum steht bei so vielen Inhaltsstoffen „kein zugelassener Claim“?
Weil die Europäische Kommission die Anträge für Pflanzenstoffe seit über zehn Jahren nicht abschließend bearbeitet hat. Das heißt nicht, dass diese Stoffe wirkungslos sind. Es heißt, dass niemand rechtlich gesichert über eine Wirkung sprechen darf. Für Phosphatidylserin liegt sogar eine ausdrückliche Bewertung der EFSA vor, die die Belege als nicht ausreichend eingestuft hat [5].
Sind mehr Inhaltsstoffe besser?
Nach den Daten aus diesem Vergleich eher nicht. Eine Kapseldosis fasst eine begrenzte Menge Füllmasse. Je mehr Positionen auf dem Etikett stehen, desto weniger bleibt für den einzelnen Stoff. Das Produkt mit zwanzig Wirkstoffen erreicht bei der Studienkonformität denselben Wert wie das Produkt mit fünf.
Was bedeutet „Äquivalentgewicht“ auf einer Nährwerttabelle?
Der Wert gibt an, wie viel Ausgangspflanze der enthaltenen Extraktmenge entspricht, nicht wie viel Extrakt tatsächlich in der Kapsel ist. Bei einem Extrakt im Verhältnis 10:1 stehen 240 mg Äquivalentgewicht für 24 mg Extrakt. Beim Vergleich zweier Produkte ist das der häufigste Grund für Fehlschlüsse.
Wie verlässlich sind die Kundenbewertungen auf den Produktseiten?
Wir haben die Bewertungsdaten so übernommen, wie sie am Erhebungstag auf den Seiten standen, und ihre Echtheit nicht unabhängig geprüft. Zwei Anbieter kennzeichnen verifizierte Käufe, bei den übrigen ist eine Kaufverifizierung nicht erkennbar. Bei drei Produkten stammt die überwiegende Mehrheit der Bewertungen aus anderen Ländern und ist maschinell übersetzt. Bei zwei Produkten lagen gar keine Bewertungen vor. In die Bewertung dieses Vergleichs sind Kundenbewertungen deshalb nicht eingeflossen.
Ersetzt ein Nootropikum Schlaf, Ernährung oder Bewegung?
Nein. Die Basisfaktoren wirken sich auf die kognitive Leistung deutlich stärker aus als jedes Nahrungsergänzungsmittel in diesem Vergleich, und sie kosten nichts. Zum Zusammenhang zwischen Nährstoffversorgung und Denkleistung haben wir einen eigenen Beitrag zu Ernährung und kognitiver Leistung.
Transparenzhinweis zur Datenerhebung. Alle Produktangaben, Preise, Zutatenlisten, Bewertungszahlen und Verfügbarkeiten wurden am 30. August 2026 direkt von den öffentlich zugänglichen Produktseiten der Anbieter erhoben. Preise sind reguläre Einzelpreise der kleinsten Packung ohne Abo- und Mengenrabatte und ohne Versandkosten. Der Preis pro Tagesdosis ergibt sich aus dem Packungspreis geteilt durch die Anzahl der Portionen bei der vom Anbieter empfohlenen Tagesdosis. Bei NutriBrain wurde die Zweikapseldosis zugrunde gelegt, weil sich die Nährwertangaben darauf beziehen.
Beim Produkt von Vilgain war die ursprünglich vorgesehene Produktseite nicht erreichbar. Erfasst wurde das nach Packungsgröße und Positionierung entsprechende Produkt desselben Anbieters, das zum Erhebungszeitpunkt ausverkauft war. Die Preisangabe stammt aus einem älteren indexierten Stand und ist deshalb schwächer belegt als die übrigen Preise.
Die angegebenen Bewertungsdaten stammen von den Produktseiten der Anbieter. Ihre Echtheit wurde nicht unabhängig geprüft, und sie sind nicht in die Punktbewertung eingeflossen. Wiederkehrende Kritikpunkte aus Bewertungen wurden ausschließlich sinngemäß in eigenen Worten zusammengefasst und nicht zitiert. Wirkversprechen der Anbieter sind durchgehend als deren Aussage gekennzeichnet und werden von uns nicht übernommen.
Preise und Verfügbarkeiten ändern sich laufend. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor einer Kaufentscheidung direkt beim Anbieter. Alle Angaben ohne Gewähr.
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Bei bestehenden Erkrankungen, in Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten sollten Sie die Einnahme vorab ärztlich abklären. Das gilt besonders für Ginkgo-haltige Präparate bei gerinnungshemmender Medikation und für koffeinhaltige Produkte.
Quellen
- Kongkeaw C, Dilokthornsakul P, Thanarangsarit P, Limpeanchob N, Scholfield CN. Meta-analysis of randomized controlled trials on cognitive effects of Bacopa monnieri extract. Journal of Ethnopharmacology. 2014;151(1):528–535. PMID 24252493
- Kelly SP, Gomez-Ramirez M, Montesi JL, Foxe JJ. L-theanine and caffeine in combination affect human cognition as evidenced by oscillatory alpha-band activity and attention task performance. The Journal of Nutrition. 2008. PMID 18641209
- Efficacy and adverse effects of ginkgo biloba for cognitive impairment and dementia: a systematic review and meta-analysis. Journal of Alzheimer’s Disease. 2015. PMID 25114079
- Citicoline and Memory Function in Healthy Older Adults: A Randomized, Double-Blind, Placebo-Controlled Clinical Trial. 2021. PMC8349115
- EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies. Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to phosphatidyl serine. EFSA Journal. 2010. doi 10.2903/j.efsa.2010.1749
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission zur Festlegung einer Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel. EUR-Lex
- Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 30. April 2025, Rechtssache C-386/23 (Novel Nutriology). Pressemitteilung des Gerichtshofs
- Produktseite Vilgain Brain Booster. vilgain.de (abgerufen 30.08.2026)
- Produktseite GymBeam FueFocus Drink. gymbeam.de (abgerufen 30.08.2026)
- Produktseite GymBeam FueBrain. gymbeam.de (abgerufen 30.08.2026)
- Produktseite Brainzyme FOCUS PRO sowie Inhaltsstoffübersicht. brainzyme.de (abgerufen 30.08.2026)
- Produktseite NutriBrain Nootropic Brain Booster. shop-apotheke.at (abgerufen 30.08.2026)
- Produktseite Biotikon Brain Booster. biotikon.de (abgerufen 30.08.2026)
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